Allgemeine Geschäftsbedingungen       01.02.2024

 

Dienstvertrag i.S.d § 611, 615 BGB. künstlerische Tätigkeit / Discjockey

 

 

 

*1. Vertragspartner*

 

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die

Vertragsverhältnisse zwischen

 

Overhage Ton & Lichttechnik

 

Peter Overhage

 

Münsterstr. 37

 

59348 Lüdinghausen

 

 

 

*2. Vertrag Vertragspartnern (Kunden).*

 

Verträge zwischen uns und dem Kunden entstehen durch

 

Annahme eines schriftlichen Angebotes / einen schriftlichen Vertrag

 

         Der Auftraggeber wird bei einer Buchung abgeschlossener Vertrag zum Veranstalter.

 

 

 

*3. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung*

 

Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden

Ausfallkosten wie folgt berechnet:

 

Rücktritt bis 6 Monate vor der Veranstaltung:  30 % der vereinbarten Gage

 

Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung:    40 % der vereinbarten Gage

 

Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung:    50 % der vereinbarten Gage

 

Rücktritt bis 24 Std. vor der Veranstaltung:     60 % der vereinbarten Gage

 

Ein Rücktritt seitens Overhage Ton & Lichttechnik / Peter Overhage ist

möglich durch Todesfall in der Familie, Krankheit, Unfall, Tod, Höhere Gewalt ,

Technisch bedingte Ausfälle etc.

 

In diesem Falle wird durch Overhage Ton & Lichttechnik versucht,

gleichwertigen Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart zu stellen

 

 – dies jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

 Ein Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie

möglich fernmündlich oder schriftlich / per E-Mail zu erfolgen.

 

*4. Haftung*

 

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet

ausschließlich der Veranstalter.

 

Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von

Overhage Ton & Lichttechnik, die während einer Veranstaltung durch Gäste

fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet

der Veranstalter. Im Falle eines Schadens durch Gäste werden die

Personalien des/der Schädiger sofort und ohne Verzögerung mitgeteilt,

notfalls unter Zuhilfenahme der Legislative.

 

Sofern Overhage Ton & Lichttechnik durch nicht von ihm zu verantwortende

Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen,

behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter,

Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen

nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom

Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf

Zurückhaltung einer Zahlung.

 

Der Kunde hat für eine ausreichende Stromversorgung zu sorgen und diese


für die Dauer der Veranstaltung zu gewährleisten. Bei kleineren Musik-


und Lichtanlagen reicht eine einzeln abgesicherte Steckdose (230V) aus.


Hier dürfen keine weiteren Geräte, die viel Strom verbrauchen z.B.


Kühlschränke, Heizplatten angeschlossen sein. Bei größeren Anlagen


werden zwei getrennt abgesicherte Steckdosen (230V) benötigt. Sollte

Starkstrom (CEE) benötigt werden, so ist dies im Vertrag festgehalten.

Die benötigten Stromquellen sollten in möglichst unmittelbarer Umgebung

des DJ-Pultes vorhanden sein. Für Schäden, die durch fehlerhaften Strom

Überspannung, Spannungsabfall etc. an den von Overhage Ton & Lichttechnik

installierten Geräten entstehen, haftet der Kunde in voller Höhe.



                           *5. Zahlungen*

Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an Overhage Ton & Lichttechnik

direkt vorzunehmen, folgende Zahlungsarten werden aktzeptiert:

 Barzahlung / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung.

 Überweisung auf ein von Overhage Ton & Lichttechnik genanntes Konto

unmittelbar nach Rechnungseingang, spätestens jedoch 10 Werktagen nach

Rechnungseingang.

 

 

*6. Anlieferung, Abtransport*

 

Der Kunde hat für die Anlieferung und den Abtransport einen geeigneten


Parkplatz für LKW, Transporter, PKW - je nach Umfang der Technik -


bereitzustellen, so dass ein Be- und Entladen ohne Gefährdung anderer


Verkehrsteilnehmer, sowie ohne Gefährdung von Overhage Ton & Lichttechnik


und Mitarbeitern erfolgen kann. Der Parkplatz muss sich in unmittelbarer

Umgebung des Veranstaltungsortes befinden.

 Der Veranstaltungsort muss möglichst barrierefrei zugänglich sein und Overhage Ton & Lichttechnik  

wie seinen Mitarbeitern ein problemloses Ein-

und Ausladen sowie einen schnellen und unkomplizierten Auf- und Abbau

gewährleisten. Sollte dies nicht möglich sein, so ist dies vom Kunden


vor Ausführungsbeginn der Leistung mitzuteilen. Overhage Ton & Lichttechnik


 ist in diesem Fall berechtigt, Kosten für einen

Mehraufwand zu verlangen.

Dieser richtet sich nach Zeit- und Mehraufwand für den Auf- Abbau.



                    * 7. GEMA-Gebühren*             

 

Der Veranstalter verpflichtet sich zur Abführung von evtl. anfallenden

Gebühren direkt an die GEMA. Private Veranstaltungen sind davon nicht

berührt.

 Nähere Infos erhalten Sie unter www.gema.de

 


*8. Salvatorische Klausel*

 

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder

teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der

übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen

Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche

Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

 

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser

Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte

der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der

übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle

der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen

gesetzlichen Regelungen.

 

*9. Erfüllungsort und Gerichtsstand*

 

1. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Overhage Ton & Lichttechnik / Peter Overhage  

und seinen Kunden findet das Recht der Bundesrepublik

Deutschland Anwendung

 

2. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit rechtlich zulässig,

Lüdinghausen vereinbart.

 

 

Overhage Ton & Lichttechnik

Peter Overhage

Flörsel 24

 

59348 Lüdinghausen







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