Allgemeine Geschäftsbedingungen 01.02.2024
Dienstvertrag i.S.d § 611, 615 BGB. künstlerische Tätigkeit / Discjockey
*1. Vertragspartner*
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die
Vertragsverhältnisse zwischen
Overhage Ton & Lichttechnik
Peter Overhage
Münsterstr. 37
59348 Lüdinghausen
*2. Vertrag Vertragspartnern (Kunden).*
Verträge zwischen uns und dem Kunden entstehen durch
Annahme eines schriftlichen Angebotes / einen schriftlichen Vertrag
Der Auftraggeber wird bei einer Buchung abgeschlossener Vertrag zum Veranstalter.
*3. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung*
Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden
Ausfallkosten wie folgt berechnet:
Rücktritt bis 6 Monate vor der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 40 % der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 24 Std. vor der Veranstaltung: 60 % der vereinbarten Gage
Ein Rücktritt seitens Overhage Ton & Lichttechnik / Peter Overhage ist
möglich durch Todesfall in der Familie, Krankheit, Unfall, Tod, Höhere Gewalt ,
Technisch bedingte Ausfälle etc.
In diesem Falle wird durch Overhage Ton & Lichttechnik versucht,
gleichwertigen Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart zu stellen
– dies jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Ein Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie
möglich fernmündlich oder schriftlich / per E-Mail zu erfolgen.
*4. Haftung*
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet
ausschließlich der Veranstalter.
Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von
Overhage Ton & Lichttechnik, die während einer Veranstaltung durch Gäste
fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet
der Veranstalter. Im Falle eines Schadens durch Gäste werden die
Personalien des/der Schädiger sofort und ohne Verzögerung mitgeteilt,
notfalls unter Zuhilfenahme der Legislative.
Sofern Overhage Ton & Lichttechnik durch nicht von ihm zu verantwortende
Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen,
behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter,
Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen
nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom
Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf
Zurückhaltung einer Zahlung.
Der Kunde hat für eine ausreichende Stromversorgung zu sorgen und diese
für die Dauer der Veranstaltung zu gewährleisten. Bei kleineren Musik-
und Lichtanlagen reicht eine einzeln abgesicherte Steckdose (230V) aus.
Hier dürfen keine weiteren Geräte, die viel Strom verbrauchen z.B.
Kühlschränke, Heizplatten angeschlossen sein. Bei größeren Anlagen
werden zwei getrennt abgesicherte Steckdosen (230V) benötigt. Sollte
Starkstrom (CEE) benötigt werden, so ist dies im Vertrag festgehalten.
Die benötigten Stromquellen sollten in möglichst unmittelbarer Umgebung
des DJ-Pultes vorhanden sein. Für Schäden, die durch fehlerhaften Strom
Überspannung, Spannungsabfall etc. an den von Overhage Ton & Lichttechnik
installierten Geräten entstehen, haftet der Kunde in voller Höhe.
*5. Zahlungen*
Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an Overhage Ton & Lichttechnik
direkt vorzunehmen, folgende Zahlungsarten werden aktzeptiert:
Barzahlung / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung.
Überweisung auf ein von Overhage Ton & Lichttechnik genanntes Konto
unmittelbar nach Rechnungseingang, spätestens jedoch 10 Werktagen nach
Rechnungseingang.
*6. Anlieferung, Abtransport*
Der Kunde hat für die Anlieferung und den Abtransport einen geeigneten
Parkplatz für LKW, Transporter, PKW - je nach Umfang der Technik -
bereitzustellen, so dass ein Be- und Entladen ohne Gefährdung anderer
Verkehrsteilnehmer, sowie ohne Gefährdung von Overhage Ton & Lichttechnik
und Mitarbeitern erfolgen kann. Der Parkplatz muss sich in unmittelbarer
Umgebung des Veranstaltungsortes befinden.
Der Veranstaltungsort muss möglichst barrierefrei zugänglich sein und Overhage Ton & Lichttechnik
wie seinen Mitarbeitern ein problemloses Ein-
und Ausladen sowie einen schnellen und unkomplizierten Auf- und Abbau
gewährleisten. Sollte dies nicht möglich sein, so ist dies vom Kunden
vor Ausführungsbeginn der Leistung mitzuteilen. Overhage Ton & Lichttechnik
ist in diesem Fall berechtigt, Kosten für einen
Mehraufwand zu verlangen.
Dieser richtet sich nach Zeit- und Mehraufwand für den Auf- Abbau.
* 7. GEMA-Gebühren*
Der Veranstalter verpflichtet sich zur Abführung von evtl. anfallenden
Gebühren direkt an die GEMA. Private Veranstaltungen sind davon nicht
berührt.
Nähere Infos erhalten Sie unter www.gema.de
*8. Salvatorische Klausel*
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder
teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen
Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche
Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser
Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte
der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle
der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen
gesetzlichen Regelungen.
*9. Erfüllungsort und Gerichtsstand*
1. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Overhage Ton & Lichttechnik / Peter Overhage
und seinen Kunden findet das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung
2. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit rechtlich zulässig,
Lüdinghausen vereinbart.
Overhage Ton & Lichttechnik
Peter Overhage
Flörsel 24
59348 Lüdinghausen